Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS)


Ziel:
ECTS ist ein System für die akademische Anerkennung und den Transfer von im Ausland erbrachten Studienleistungen und Abschlüssen. ECTS soll das Studium im Ausland für die Studierenden transparenter und berechenbarer machen und die Anerkennung der akademischen Leistungen durch die Heimathochschule verbessern helfen. Die Anerkennung wird u.a. durch die Vergabe vorher festgelegter Anrechnungspunkte gewährleistet (30 credits pro Semester). ECTS selbst bestimmt nicht über Inhalt oder Äquivalenz von akademischen Studienleistungen, da diese Qualitätsfragen direkt von der Hochschule festgelegt werden müssen.


Voraussetzung für eine Förderung:
Alle Hochschulen, in denen das System noch nicht angewendet wird, können für die Neueinführung von ECTS beim DAAD einen Zuschuss beantragen (ECTS introduction grant). Im Zusammenhang mit der Einführung von ECTS bereiten die Hochschulen ein Informationspaket (information package) in deutscher und meist englischer Sprache vor, in dem alle Lehrveranstaltungen inhaltlich kurz beschrieben und mit den jeweiligen ECTS-Anrechnungspunkten aufgeführt werden. Zwischen Heimat- und Gasthochschule sowie dem Studierenden wird zudem vor dem Auslandsaufenthalt ein trilaterales learning agreement über die Studienangebote an der Gasthochschule geschlossen, die bei erfolgreichem Besuch von der Heimathochschule angerechnet werden können. Zudem werden die bisherigen und die im Ausland erzielten Studienleistungen in einer Datenabschrift erfasst (transcript of records). Hochschulen, die ECTS bereits in einem oder mehreren Studienrichtungen eingeführt haben, können keinen introduction grant erhalten, jedoch ihre OM-Mittel für ECTS nutzen.


Bezuschussung:
Der ECTS-Zuschuss (introduction grant) beträgt zur Zeit 1850 Euro und kann höchstens drei Jahre lang gewährt werden. Die Zuschüsse können insbesondere für die Erstellung und Verbreitung des Informationspaketes und anderer ECTS-Unterlagen wie Studienabkommen (learning agreement) und Abschriften der Studiendaten (transcript of records) sowie für Schulungen zur Einführung von ECTS verwendet werden.

Außerdem können Besuche sogenannter ECTS-Counsellors an Hochschulen bezuschusst werden, durch die Evaluation, Monitoring und Verbesserung des bestehenden ECTS Systems geleistet werden sollen. In jedem Land können jeweils zwei Institutionen von ECTS-Councellors besucht werden. Die Bewerbung erfolgt in Deutschland über den DAAD, die Auswahl durch die EU-Kommission. Der Zuschuss pro Besuch beträgt maximal 4000 Euro und deckt die Kosten für die Beratungstätigkeit sowie die Unterbringungs- und Fahrtkosten der beratenden Person.

Das von der EU-Kommission erstellte ECTS-Benutzerhandbuch, Hinweise zur Darstellung der ECTS-Informationspakete im Internet sowie allgemeine Informationen über ECTS können unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden: http://europa.eu.int/comm/education/socrates/ects.html 

Antragstellung für die vorgenannten Maßnahmen:
Hochschulen, die im Besitz einer gültigen ERASMUS Hochschulcharter sind, können bis zum 31. März eines Jahres für das folgende Hochschuljahr beim DAAD einen Antrag auf Zuschüsse für die vorgenannten Bereiche stellen.

Voraussetzung für die Beantragung der Mittel für dezentrale Maßnahmen beim DAAD ist die erfolgreiche Beantragung der ERASMUS Universitätscharter bei der Europäischen Kommission. Die University Charter ist die grundsätzliche Berechtigung, am SOKRATES/ERASMUS-Programm teilzunehmen und kann für die gesamte restliche Programmlaufzeit bis 2006 verliehen werden. Für den Erhalt der University Charter muss eine Hochschule zum 1. November einen Hochschulantrag im SOKRATES-Büro in Brüssel einreichen. In diesem institutionellen Antrag muss eine Erklärung zur Europäischen Bildungspolitik (European Policy Statement = EPS) der Hochschule enthalten sein.


Anträge für diese Aktionsteile, die unter ERASMUS,Aktion laufen, können unabhängig von den Mobilitätsaktivitäten der Hochschule in Brüssel gestellt und Verträge für mehrere Jahre je nach Projektdauer geschlossen werden.

Über das SOKRATES/ERASMUS- Programm können auch Mobilitätszuschüsse für Studierende und Dozenten vergeben werden (Aktion 2 von SOKRATES/ERASMUS). Diese werden ebenfalls direkt von der Nationalen Agentur an die Hochschulen vergeben (keine Individualstipendien!).



Stand: 2006-01-17

Aktuelles

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Veröffentlichung des Mobilitätshandbuch 2012 der NA-DAAD für das ERASMUS Programm mehr…

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