Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der Hochschulen ermöglicht ERASMUS Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen/Einrichtungen.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Weiterbildungsformate

  • Hospitanzen
  • Studienbesuche
  • Workshops, Konferenzen

Zielgruppe

Hochschulpersonal aus den verschiedensten Bereichen, z.B.

  • Akademisches Auslandsamt / International Office
  • Studienberatung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Weiterbildung
  • Technologie & Transfer
  • allgemeine und technische Verwaltung
  • Finanzen
  • Bibliothek
  • Fakultäten
  • Fachbereiche

ERASMUS-Förderung

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
  • Sonderzuschüsse für Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen

 Vorteile

  • Aufenthalt auf der Basis eines vorab erstellen Arbeitsprogramms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Förderung der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen

Information und Bewerbung

Information und Beratung gibt es direkt an Ihrer Hochschule im Akademischen Auslandsamt oder bei den ERASMUS-Koordinatoren.  

Stand: 2011-07-18

Aktuelles

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Mobilitätshandbuch ERASMUS

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