Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der Hochschulen ermöglicht ERASMUS Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen/Einrichtungen.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Weiterbildungsformate
- Hospitanzen
- Studienbesuche
- Workshops, Konferenzen
Zielgruppe
Hochschulpersonal aus den verschiedensten Bereichen, z.B.
- Akademisches Auslandsamt / International Office
- Studienberatung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Weiterbildung
- Technologie & Transfer
- allgemeine und technische Verwaltung
- Finanzen
- Bibliothek
- Fakultäten
- Fachbereiche
ERASMUS-Förderung
- Erstattung von Fahrtkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
- Sonderzuschüsse für Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen
Vorteile
- Aufenthalt auf der Basis eines vorab erstellen Arbeitsprogramms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
- Förderung der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen
Information und Bewerbung
Information und Beratung gibt es direkt an Ihrer Hochschule im Akademischen Auslandsamt oder bei den ERASMUS-Koordinatoren.
Stand: 2011-07-18









