Instrumente

European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)

Die Anerkennung von Studienleistungen und Diplomen ist eine Voraussetzung für die Schaffung eines europäischen Bildungsraums, in dem sich Studierende und Lehrende frei bewegen können. In diesem Sinne wurde 1989 im Rahmen eines Pilotprojekts des Erasmus-Programms das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS - European Credit Transfer System) entwickelt. Mit Hilfe der für das ECTS gemeinsam vereinbarten Bewertungsmittel (Anrechnungspunkte und Noten) können die Hochschulen die im Ausland erbrachten Studienleistungen wesentlich leichter anerkennen.

ECTS Users Guide mit ECTS Key Features (pdf)


Lissabonner Konvention

1997 wurde die vom Europarat und der UNESCO entwickelte Konvention verabschiedet und 2007 von Deutschland ratifiziert. Gegenstand ist die Anerkennung von hochschulischen Qualifikationen aus allen Ländern des Geltungsbereichs.

Im Ausland erbrachte Studienleistungen müssen anerkannt werden, sofern die Hochschule nicht nachweisen kann, dass ein substanzieller Unterschied besteht. Dies gilt nicht nur für Studienabschlüsse, sondern auch für Auslandsaufenthalte im Rahmen eines Studiums. Wird die Anerkennung versagt oder erfolgt keine Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden.

Die vollständige Vereinbarung finden Sie hier.


Diploma Supplement (DS)

Das "Diploma Supplement" (DS) ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen (Grade, Zertifikate, Prüfungen; allgemein, engl.: "Diploma") und damit verbundener Qualifikationen, der offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse (Verleihungs- oder Abschlussurkunden, Zeugnissen) als ergänzende Informationen beigefügt werden soll. Die erworbene Qualifikation (der Studiengang) soll so beschrieben sein, dass ihre Bewertung zum Zwecke der Einstellung oder des weiterführenden Studiums im In- und Ausland möglich ist.

Muster eines deutschen DS der HRK (.pdf) 

Muster eines englischen DS der HRK (.pdf)


Qualifikationsrahmen

Im Rahmen der Bologna-Konferenz in Bergen wurde 2005 der übergreifende Qualifikationsrahmen im Europäischen Hochschulraum (QF-EHEA) verabschiedet. Dieser dreistufige Referenzrahmen beschreibt die Qualifikationen und Lernergebnisse, die bei Vollendung des jeweiligen Zyklus erreicht werden sollen und gibt die Spannweite der damit durchschnittlich verbundenen Anzahl der Kreditpunkte an (.pdf).

Nationale Qualifikationsrahmen sind ein Bezugssystem für anerkannte Qualifikationen sowie Lernergebnisse außerhalb dieser Qualifikationen. Sie dienen dazu, die Besonderheiten nationaler Bildungssysteme widerzuspiegeln und sollen sowohl die vertikale als auch die horizontale Mobilität fördern.

Der nationale Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich (NQR) ist kompatibel mit dem QF-EHEA und sieht ebenfalls eine dreistufige Struktur (Bachelor, Master und Doktorat) vor. Mit seiner Verabschiedung im Jahr 2005 gehörte Deutschland zu den ersten Ländern, die einen nationalen Qualifikationsrahmen erarbeitet hatten (.pdf).

2008 wurde der  Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) mit acht Stufen verabschiedet. Der EQR ist ein gemeinsamer europäischer Referenzrahmen, der die Qualifikationssysteme verschiedener Länder miteinander verknüpft und als Übersetzungsinstrument fungiert, um Qualifikationen über Länder- und Systemgrenzen hinweg verständlicher zu machen. Neben Transparenz und Durchlässigkeit sind die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität und des Lebenslangen Lernens Kernziele des EQR. Auf der Grundlage von Lernergebnissen wurden die Referenzniveaus entwickelt und formuliert, um die Arbeit der politischen Entscheidungsträger, Akteure und Sachverständigengremien in den Mitgliedstaaten und Sektoren zu unterstützen.

Im Februar 2009 wurde der Vorschlag für einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) vorgelegt, der ebenfalls alle Bildungsbereiche umfasst und acht Stufen hat. Als nationale Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen soll er die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems berücksichtigen und zur angemessenen Bewertung und Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Zunächst werden alle formalen Qualifikationen des deutschen Bildungssystems in den Bereichen Schule, Berufliche Bildung, Hochschulbildung und Weiterbildung einbezogen. In zukünftigen Schritten sollen auch Ergebnisse des informellen Lernens berücksichtigt werden. Die Niveaustufen 6, 7 und 8 des DQR entsprechen den Stufen 1, 2 und 3 des NQR.

Informationen über die Entwicklung des DQR erfahren Sie auf dieser Internetseite.


Qualitässicherung/Quality Assurance (QS/QA)

Die Sicherung der Qualität von Bildung ist ein wichtiger Aspekt des Bologna-Prozesses.

Seit dem Sommer 2008 besteht das Europäische Register (European Quality Assurance Register - EQAR), welches sich durch einen Zusammenschluss von ENQA, ESU, EUA und EURASHE gegründet hat. Ziel dieser Institution ist die Ermöglichung einer transparenten Qualitätssicherung der europäischen Hochschulbildung. Auf der Internetseite des EQAR können Sie ausgewählte Akkreditierungsagenturen finden, die nach den vorgegebenen europäischen Standards arbeiten.







Weitere Informationen

Stand: 2012-02-14

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